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Recht & Finanzen8 Min. Lesezeit

Was kostet ein Anwalt? Erstberatung und Gebühren

Die Erstberatung

Für eine erste rechtliche Einschätzung gibt es die Erstberatung. Für Verbraucher ist die Gebühr dafür gesetzlich gedeckelt. Sie darf höchstens 190 Euro netto betragen, also zuzüglich Mehrwertsteuer.

Viele Kanzleien bieten die Erstberatung zu einem festen Preis unterhalb dieser Grenze an. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung direkt nach den Kosten, dann wissen Sie vorab, was auf Sie zukommt.

In der Erstberatung klären Sie, wie Ihre Chancen stehen und welche Schritte sinnvoll sind. Das hilft zu entscheiden, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt, bevor höhere Kosten entstehen.

Wie das RVG die Gebühren bestimmt

Über die Erstberatung hinaus rechnen Anwälte meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, kurz RVG. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit.

Aus diesem Wert ergibt sich über eine Gebührentabelle ein Grundbetrag. Für die außergerichtliche Tätigkeit fällt eine Geschäftsgebühr an, für ein Gerichtsverfahren eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr für die Verhandlung.

Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. Das System sorgt dafür, dass die Kosten in einem Verhältnis zum Wert der Sache stehen. Die konkreten Beträge hängen vom Einzelfall ab.

Honorarvereinbarung und Stundenhonorar

Statt nach RVG können Anwalt und Mandant ein Honorar frei vereinbaren, oft als Stundenhonorar. Die Sätze liegen meist zwischen 150 und 350 Euro pro Stunde, bei Spezialisten auch darüber.

Eine Honorarvereinbarung ist sinnvoll, wenn der Aufwand schwer über den Streitwert abzubilden ist, etwa bei umfangreicher Beratung. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben und klären Sie, was abgerechnet wird.

Bei einem Stundenhonorar lohnt es sich, gut vorbereitet in die Termine zu gehen. Wer Unterlagen geordnet liefert und seine Fragen vorab notiert, spart Zeit und damit Kosten.

Hilfe bei geringem Einkommen

Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung. Dafür stellen Sie beim Amtsgericht einen Antrag und zahlen nur einen geringen Eigenanteil.

Für ein Gerichtsverfahren gibt es die Prozesskostenhilfe. Sie übernimmt je nach Einkommen die Kosten ganz oder teilweise. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, lässt die Kosten je nach Vertrag von dieser tragen. Klären Sie vor der Beauftragung mit der Versicherung, ob der Fall gedeckt ist und holen Sie eine Deckungszusage ein.

Preisübersicht

LeistungTypischer Preis
Erstberatung für Verbrauchermax. 190 € netto
Stundenhonorarmeist 150 bis 350 €
Beratungshilfe Eigenanteilrund 15 €
Außergerichtliche Vertretungnach Gegenstandswert (RVG)
Gerichtsverfahrennach Streitwert (RVG)

Alle Preise sind Richtwerte und variieren je nach Region und Anbieter. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie direkt vom Betrieb.

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